Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Marktes Schnabelwaid
Sie legen durch den Bürgerentscheid am 23. April 2023 fest, ob Windräder in den Wald des Kitschenrain gebaut werden oder nicht. Die Trinkwasserquellen unseres Ortes befinden sich in diesem Wald. Die BIZEK hat in einer Informationsveranstaltung am 14. April sehr deutlich gemacht, was ein möglicher Bau von Windrädern für den Wald und was er für die Menschen aus Schnabelwaid bedeuten würde.
Inhaltsverzeichnis
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- Es gibt nur Probleme für Schnabelwaid durch die Windräder im Wald des Kitschenrain. Ein Investor speist die Gemeinde mit einem Butterbrot ab, das sie überhaupt nicht braucht.
- Gibt es Gewerbesteuer für die Gemeinde?
- Kann die Gemeinde beim Bau der Windräder jetzt noch mitgestalten?
- Die Bürger entscheiden bei der Planung der Windräder, ob gebaut wird oder nicht.
- Die Windräder im Wald des Kitschenrain werden für die Energiewende nicht gebraucht!
- Windräder im Wald des Kitschenrain sind kein Fortschritt und kein Schritt in eine goldene Zukunft!
- Die Zukunft in Vorranggebieten sieht düster aus.
- Das Ergebnis unserer Überlegungen ist eindeutig.
- 1. Nachtrag: Warum will die BIZEK einen Bürgerentscheid?
- 2. Nachtrag: Wollte die Gemeinde wirklich schon immer eine Bürgerentscheid, wie sie das jetzt behauptet?
Es gibt nur Probleme für Schnabelwaid durch die Windräder im Wald des Kitschenrain. Ein Investor speist die Gemeinde mit einem Butterbrot ab, das sie überhaupt nicht braucht.
Die Bevölkerung stimmt darüber ab, ob es ein Projekt zulässt, das ihm nur Nachteile bringt. Natur, Wald, Wasser, Lebensqualität, Immobilienpreise usw. – alles wird durch die Windräder gefährdet. Einzig zählt ein Windpfennig, den ein Investor in Höhe von weniger als durchschnittlich 50 Tausend Euro pro Jahr (gerechnet bei 4 % Inflation) der Gemeinde verspricht. Der Haushalt der Gemeinde ist im Vergleich dazu aktuell 140 Mal so groß. Seit zwei Jahren beträgt er ca. 7 Millionen. Das Haushaltsvolumen hat von 2017 bis 2020 mehr als verdoppelt (Zunahme von 2.111.000 € auf 5.305.000 €, Zunahme um 151 %). Die Schulden haben sich im gleichen Zeitraum von 1.319.000 € auf 2.291.000 € um 74 % erhöht. 2020 gab es noch keine Inflation. Mit dem kostspieligen Bau des Kindergartens wurde erst 2021 begonnen. Die Bedeutung des Windpfennigs nimmt bei steigendem Haushaltsvolumen immer weiter ab. In der unteren Graphik erkennt man kaum noch die Relation.

Zum Vergleich: Das Fallrohr der Dachrinne eines dreistöckigen Hauses kann 7 Meter lang sein. Setzen wir es zu den 7 Millionen Euro des Haushalts der Gemeinde Schnabelwaid ins Verhältnis. Dann entsprechen die 50 Tausend Euro an zukünftigen, möglichen Einnahmen durch die Windräder gerade einmal 5 Zentimeter Fallrohrlänge. Für einen ordentlichen Handwerker dürfte dieser Längenunterschied kein Problem sein. Das gleiche gilt auch für die Verwaltung unserer Gemeinde. Wieso man diesen Betrag von der Gemeindeführung als die goldene Zukunft in der Entwicklung von Schnabelwaid ansieht, ist uns völlig unverständlich.
Die BIZEK ist überzeugt, dass es andere Möglichkeiten für die Gemeinde Schnabelwaid gibt, diesen Betrag zu generieren. Ein aktuelles Beispiel wäre die Verhinderung der Mehrkosten für den Bau des Schnabelwaider Kindergartens durch entsprechendes Vorgehen der Gemeinde. Besonders bitter ist es, dass diese Mehrkosten nicht bezuschusst werden. In einer Nachbargemeinde wurde ebenfalls in den örtlichen Kindergarten investiert. Dort ist der Bau bereits abgeschlossen, die Baukosten wurden unterschritten.
Für den Investor ist das Butterbrot für die Gemeinde uninteressant. Er bekommt den Windpfennig vom Bayernwerk (100 % E.ON) voll erstattet. Bezahlt wird er vom Stromkunden. Für den Investor zählt der Ertrag der Windräder. Er ist genügend Anreiz für die Firma Uhl, fünf Werbeveranstaltungen in Schnabelwaid abzuhalten.
Vielleicht ist der Windpfennig für die Gemeinde doch nicht so wichtig. Den „Windpfennig“ gibt es nämlich auch für Freiflächenanlagen (Photovoltaik) in gleicher Höhe pro kWh wie bei Windenergieanlagen. Momentan sind zwei solche Anlagen in der Gemeinde im Betrieb. Bei diesen Anlagen hat die Gemeinde schlichtweg vergessen, im Genehmigungsvertrag diesen Betrag einzufordern. Es fließt daher kein Geld.
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Gibt es Gewerbesteuer für die Gemeinde?
Sie fällt vielleicht nach 10 Jahren Laufzeit an, wenn die Abschreibung abgeschlossen ist. Bis Windräder im Kitschenrain überhaupt in Betrieb gehen könnten, dauert es ab heute noch ca. sechs Jahre. In Creußen sollen Windräder schon nach weniger als 10 Jahren Laufzeit durch leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden – Ergebnis: wieder keine Gewerbesteuer. Um Gewerbesteuer zu sparen, wechselt man gerne den Besitzer der Windräder. Auch auf diese Weise ist es möglich, dass während der gesamten Laufzeit der Windräder keine Gewerbesteuer für deren Betrieb im Gemeindebereich ausbezahlt wird.

Wie so etwas abläuft, zeigt die obige Graphik. Dort sind die Gewinne der Firma Ostwind in den Jahren 2012 bis 2020 eingezeichnet. Die Firma Ostwind hat 2016 den Windpark in Lindenhardter Forst in Betrieb genommen. Grob gerechnet erhält man die Gewerbesteuer, wenn man 3,5 % vom Gewinn mit dem Gemeindeschlüssel (z.B. 3,8) multipliziert. Jeder erkennt, dass in den letzten Jahren kein Gewinn und somit keine Gewerbesteuer angefallen ist.
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Kann die Gemeinde beim Bau der Windräder jetzt noch mitgestalten?
Beim Bau von Windrädern handelt es sich um ein privilegiertes Bauen im Außenbereich (§ 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB). Nach ihrem Antrag auf ein Vorranggebiet vom 5. Mai. 2022 und ihrer Zusage zum Standortsicherungsvertrag und zum Bau der Windräder vom 9. Februar 2023 hat die Gemeinde Schnabelwaid nach dem Bürgerentscheid keine juristische Möglichkeit mehr, auf den geplanten Windpark Einfluss zu nehmen. Im Beschlusstext vom 9. Februar wird darauf hingewiesen, dass ein anstehender Bürgerentscheid über die Zulassung des Bauvorhabens entscheidet.
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Die Bürger entscheiden bei der Planung der Windräder, ob gebaut wird oder nicht.
Lehnen die Bürgerinnen und Bürger von Schnabelwaid die Windräder im Wald des Kitschenrain ab, wird es keine Windräder dort geben. Bis mindestens 2032 dürfen Windräder nur in Vorranggebieten aufgestellt werden. Der Kitschenrain ist kein Vorranggebiet für Windräder. Die Regierung von Oberfranken versichert, dass der Kitschenrain kein Vorranggebiet werden wird, wenn die Bevölkerung dagegen ist.
Auch der Besitzer des Waldgrundstücks, die Bayerischen Staatsforsten, äußern sich immer wieder in diese Richtung. Der Besitzer betont, dass es keine Planung für Windräder geben werde ohne die Zustimmung der Gemeinde vor Ort. In Schnabelwaid ist es wegen dem von der BIZEK erzwungenen Bürgerentscheids das Besondere, dass die Bevölkerung zustimmen muss.
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Die Windräder im Wald des Kitschenrain werden für die Energiewende nicht gebraucht!

Niemand, außer der Investor benötigt die Windräder. Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 8 – 3000 062/22, WD 5 3000 101/22) haben im Jahre 2022 folgenden Text aus einer aktuellen Arbeit veröffentlicht:
[…] In Summe müssten also bei einer vollen Versorgung von ganz Deutschland in allen Energiesektoren (Strom, Wärme, Verkehr, Industrie) mit 100% Erneuerbaren Energien bis 2030 etwa 23.903 Windkraftanlagen installiert sein – wesentlich weniger als die heute installierten 30.000. […]
Was jedem noch im Gedächtnis ist, sind ältere Arbeiten, die etwas anderes aussagen. Die Zauberformel ist der technische Fortschritt beim Windradbau, neuhochdeutsch: Repowering. Ersetzt man eine Anlage durch eine mit der sechsfachen Leistung, dann braucht man fünf schon nicht neu bauen.
Die wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages zitieren weiter eine aktualisierte Studie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik. Fraunhofer errechnet aus den Flächenzielen der Bundesregierung den zukünftigen Ertrag an Windenergie und formuliert am Ende sehr schmeichelhaft:
[…] Diese Werte liegen über den Ausbauzielen des EEG 2023 (= Erneuerbare-Energien-Gesetz – 2023, Anmerkung der BIZEK). […]
Die Flächen, die von der jetzigen Regierung in Berlin für Windräder verlangt werden, sind offensichtlich zu groß. So eine Forderung lässt sich korrigieren, aber der dadurch angerichtete Schaden nicht.
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Windräder im Wald des Kitschenrain sind kein Fortschritt und kein Schritt in eine goldene Zukunft!
Der Fortschritt und die Zukunftsorientierung von Windrädern werden von den Betreibern und von vielen Politikern immer wieder hervorgehoben. Unsere Großeltern haben rauchende Schlote als Fortschritt empfunden. Das Ergebnis waren kranke Menschen und zerstörte Landschaften. Unsere Eltern haben den Fortschritt in der Atomkraft gesehen. Auch das ging schief. Wir können von Glück reden, dass in Mitteleuropa noch kein großer Unfall passiert ist. Jetzt sind Windräder auf der Fortschrittsleiter an der Reihe. Aber niemand kauft ein Elektroauto, das nur fährt, wenn Wind weht. Windräder sind nur ein Mosaikstein unserer Energieversorgung und der Energiewende.
Jedes Mal wurde der Fortschritt von den Genehmigungsbehörden als unbedenklich eingestuft und zugelassen. Was durch die Windräder im Wald des Kitschenrain zerstört wird, zeigt sich erst in der Zukunft, falls die Schnabelwaider ihren Bau erlauben. Geht es bei der Forderung nach mehr Windräder überhaupt noch um die Energiewende oder um etwas anderes? Ein Fortschritt ist dabei jedenfalls nicht zu erkennen.
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Die Zukunft in Vorranggebieten sieht düster aus.
Im Lindenhardter Forst ist geplant, Windräder nach weniger als zehn Jahren Laufzeit zu vergrößern und gleichzeitig den Windpark zu verdichten! Wir wollen uns gar nicht ausmalen, wo die Speicheranlagen stehen werden, wenn die Stromversorgung durch Windräder grundlastfähig gemacht werden soll. Das könnte auch in ein paar Jahren im Wald des Kitschenrain passieren. So etwas müssen wir jetzt verhindern.
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Das Ergebnis unserer Überlegungen ist eindeutig
Im Kitschenrain bedrohen die Windräder unsere Natur, unseren Wald, unsere Lebensqualität, unser Wasser und den Wert unserer Immobilien. Eine Gegenleistung erhält die Gemeinde Schnabelwaid nicht. Zu allem Überfluss wurde oben gezeigt, dass neue Windräder im Kitschenrain für die Energiewende überhaupt nicht notwendig sind.
Es gibt keinen Grund, dass sich Schnabelwaid einen Klotz aus Windrädern ans Bein hängt. Es braucht sie niemand. Sie bringen nur Probleme.
Lassen Sie dieses Projekt, das nur der Firma Uhl einen Vorteil bringt, wie vor zehn Jahren im Mülleimer der Geschichte verschwinden!
Verhindern Sie, dass unser Wald im Kitschenrain zum unansehnlichen Industriegebiet verkommt. Für die Gemeinde entstehen weder langfristigen Arbeitsplätze noch Steuereinnahmen (keine Gewerbesteuer).
Lassen Sie sich nicht täuschen. Der versprochene Windpfennig ist für die Gemeinde nur ein Butterbrot. Die Stromeinnahmen fließen an die Investoren. Für die Gemeinde bleiben nur die Probleme übrig.
Setzen Sie Ihre drei Kreuze wie in der folgenden Vorlage.

Wichtig ist, dass sich genügend Wähler am Bürgerentscheid beteiligen. Der Gewinner der Abstimmung muss seine Ja-Stimmen mit mehr als 20 % der Stimmberechtigten erreichen. Damit die Wahl gültig ist, müssen aktuell mindestens 154 Stimmen für ihn mit Ja abgegeben worden sein.
Vergessen Sie nicht, in der Stichfrage rechts den Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren) anzukreuzen.
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Nachtrag als Reaktion auf den Bürgerbrief der Gemeinderäte vom 15. April 2023
1. Nachtrag: Warum will die BIZEK einen Bürgerentscheid?
Unsere Gemeinderäte, die von den Bürgern gewählt worden sind, sollten die Meinung aller Bürger im Gemeinderat vertreten. Der Gemeinderat von Schnabelwaid vertritt im Fall der Windräder nicht die Meinungsvielfalt der Bürger, sondern nur eine einzige Meinung, die mit der Meinung des Bürgermeisters übereinstimmt. Wir wurden von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aufgefordert: „Tut etwas gegen diese Windräder!“ Aus den Unterschriftensammlungen, die die BIZEK gegen die Windräder im Wald des Kitschenrain durchgeführt hat, ergab sich ein völlig anderes Bild der Stimmungslage der Bevölkerung als es die Beschlüsse des Gemeinderates widerspiegeln. Deswegen wollten wir einen Bürgerentscheid.
Wir beschreiben nur zwei aktuelle Vorfälle, die diese Ansicht bekräftigen.
1. Auf dieses undemokratische Missverhältnis angesprochen, antwortete die Gemeinde schriftlich: „Falsch ist die Behauptung der BIZEK, dass Bürgermeister und Gemeinderat einen Windpark am Kitschenrain haben wollen.“ Vor Gericht am 16. Februar 2023 musste der Bürgermeister zugeben, dass er die Windräder seit zehn Jahren haben will. Geht es noch deutlicher?
2. In Schnabelwaid hat der Gemeinderat den Antrag auf ein Vorranggebiet für Windräder im Kitschenrain beschlossen. Bei dieser Gemeinderatssitzung hat sich kein Gemeinderat bei diesem Antrag auch nur mit einer Silbe zu Wort gemeldet. Vor 10 Jahren waren noch über 80 % der Wahlberechtigten gegen die Windräder. Hat sich die Stimmung von über 80 % auf 0 % gedreht?
Deswegen wollten wir eine direkte Abstimmung durch die Bevölkerung. Das ist das ein ganz normaler demokratischer Vorgang, bei dem der Bürgerwille befragt wird und dann nach diesem Willen gehandelt wird. Stimmen die Bürgerinnen und Bürger gegen die Windräder, wird nicht gebaut, stimmen sie dafür, wird gebaut.
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2. Nachtrag: Wollte die Gemeinde wirklich schon immer eine Bürgerbefragung?
04. November 2021: Die Gemeinde beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans um Energiegewinnungsflächen ausweisen zu können. Natürlich muss sie die Bürger per Gesetz in diese Fortschreibung dieses Flächennutzungsplans einbeziehen. Das hat die Gemeinde auch immer wieder betont. Daran hat die BIZEK nie gezweifelt. Bei diesem Verfahren müssen die Bürger befragt werden. In der Praxis beginnt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung regelmäßig nach dem Beschluss über die Aufstellung des Plans (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Die Bürgerinnen und Bürger können dabei nur Vorschläge machen, aber nichts entscheiden. [entnommen aus wd-7-116-19-pdf-data] Bis heute wurden niemand einbezogen.
11. Dezember 2021: Die Gemeinde lehnt das Bürgerbegehren der BIZEK ab.
5. Mai 2022: Die Gemeinde stellt den Antrag auf ein Vorranggebiet für Windräder. Die Bürgerinnen und Bürger wurden nicht einbezogen und nicht befragt.
16. Februar 2023: Es zeichnet sich ab, dass die BIZEK vor Gericht gewinnt, und der Bürgermeister seine Ablehnung einer Bürgerbefragung vom 11. Dezember 2021 zurücknehmen muss.
Aus dem Gerichtsprotokoll vom 16. Februar 2023
[…] Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es im Falle einer übereinstimmenden Erledigterklärung des Rechtsstreits im Hinblick auf die bereits dargestellten Erfolgsaussichten der Klage naheliegend wäre, dass der Beklagte (= Gemeinde, Bemerkung der BIZEK) die Übernahme der Kosten erklärt.[…]
9. März 2023: Jetzt kommt Bewegung in die Sache und ein Bürgerbefragung wird im Gemeinderat beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt, seit eineinhalb Jahre, wurde die Windkraft ohne Einbeziehung der Bürger und erst recht ohne Bürgerentscheidung konsequent vorangetrieben.
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Jedem sollte klar sein:
Alternative Energieerzeugung ist sinnlos, wenn sie genau das zerstört, was man durch sie schützen will: die Natur. (Zitat von Reinhold Messner)
Wir fordern mit vielen guten Argumenten
Keine Windräder in den Wald des Kitschenrain.