Gab es bei der mündlichen Verhandlung ein Urteil?
In der Verhandlung ist kein Urteilsspruch ergangen. Um ein abweisendes Urteil für die Gemeinde zu verhindern, hat der Richter jedoch vorgeschlagen, dass die Gemeinde die Ablehnung des Bürgerentscheides zurücknimmt und durch einen Gemeinderatsbeschluss das Bürgerbegehren der BIZEK zulässt. Die Rücknahme der Ablehnung vom 25.11.2021 soll am 09.03.2023 erfolgen. Das Gericht formuliert zusätzlich, dass es „im Hinblick auf die bereits dargestellten Erfolgsaussichten der Klage naheliegend wäre, dass der Beklagte (= der Markt Schnabelwaid – Anmerkung der BIZEK) die Übernahme der Kosten erklärt.“ Da der Betrag möglicherweise über 5.000 € liegt, braucht es dazu ebenfalls einen Gemeinderatsbeschluss. Sollten diese beiden Beschlüsse nicht im Sinne der Vereinbarung vor Gericht gefasst werden, wird mit großer Sicherheit die Gemeinde zur Rücknahme der Ablehnung unseres Bürgerbegehrens verurteilt werden.
Die Konsequenzen eines so provozierten Gerichtsurteils durch die Gemeinde sind vielschichtig. Die Gerichtskosten sind nur 1/3 so hoch, wenn die Gemeinde die Ablehnung unseres Bürgerbegehrens zurücknimmt und die aktuellen Kosten der BIZEK übernimmt. Mit einem Gerichtsbeschluss könnte das geplante Ratsbegehren der Gemeinde und das Bürgerbegehren der BIZEK nicht am gleichen Tag kostengünstig stattfinden. Das vermindert die Hoffnung der Gemeinde auf weitere Stabilisierungshilfen vom Bayerischen Finanzministerium, da die Gemeinde nicht sinnvoll mit ihren Finanzen umgeht. Das in der Gemeindeordnung verbriefte und vom Gericht bestätigte Recht der BIZEK auf ein Bürgerbegehren wird durch den Trick der Gemeinde, ein gleichlautendes, vorgezogenes Ratsbegehren durchzuführen, ausgehebelt. Welche juristischen, disziplinarrechtlichen, finanziellen und politischen Konsequenzen sich daraus ergeben, ist nicht abzuschätzen.
Das Protokoll der Verhandlung ist am Ende abgedruckt und kann dort als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Unter diesen Umständen fordert die BIZEK,
- die Behauptung zu unterlassen: „Unser Wasser ist durch die Windräder nicht gefährdet.“
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat diese Aussage als Begründung der Gemeinde für die Ablehnung des Bürgerbegehrens verworfen.
- die Behauptung zu unterlassen: „Die Gemeinde plane nicht die Windräder über die Firma Uhl.“
Das Verwaltungsgericht formuliert, dass die Gemeinde „maßgebliche planungsrechtliche Schritte eingeleitet hat, um das fragliche Vorhaben zu verwirklichen.“
- die Behauptung zu unterlassen: „Die Windräder kommen so oder so!“
Der Anschluss von Schnabelwaid an das Wassernetz der Creußener Gruppe ist wahrscheinlich nicht möglich. Es bietet sich daher an, den Kitschenrain als Vorranggebiet für Trinkwasser auszuweisen, um die eigene Trinkwasserversorgung sicher zu stellen. Dann ist es auf unabsehbare Zeit schwer, Windräder dort aufzustellen. Die BIZEK hat die Gemeinde schriftlich aufgefordert, einen solchen Antrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.
- die Behauptung zu unterlassen: „Die BIZEK lügt, wenn sie feststellt, dass die Gemeinde von Schnabelwaid die Windräder im Kitschenrain unbedingt haben will.“
Am 16.02.2023 musste der Bürgermeister vor Gericht: zugeben „Ich war schon 2010 für den Windpark, musste aber wegen des Ergebnisses des Ratsbegehrens anders handeln.“
- die Behauptung zu unterlassen: „Im Falle, dass privilegiertes Bauen im Außenbereich außerhalb der Vorranggebiete möglich wird, bricht das Chaos im Kitschenrain aus.“
Durch den Standortsicherungsvertrag zwischen den Staatsforsten und der Firma Uhl kann im Kitschenrain niemand anderes bauen als die Firma Uhl.
- die Behauptung zu unterlassen: „Die Gemeinde habe schon immer die Bürgerinnen und Bürger mit einem Ratsbegehren befragen wollen.“
Dazu war bis jetzt genügend Zeit. Jetzt ein Ratsbegehren, gleichzeitig mit dem Bürgerentscheid durchführen zu wollen, ist völlig unnötig. Es verwirrt nur die eindeutige Fragestellung „Windräder – Ja oder Nein“. Seit Mai 2022 hat weder die Firma Uhl noch die Gemeinde neue Erkenntnisse zum Thema „Windkraftanlagen im Kitschenrain – Ja oder Nein“ vorgelegt. In dieser Zeit fand keine solche Befragung durch die Gemeinde statt. Erst als es sich abzeichnete, dass die BIZEK ihren Bürgerbescheid durchführen darf, hatte die Gemeinde es plötzlich eilig.
Wir bedanken uns
bei der Kanzlei Dr. König & Kollegen und speziell bei Rechtsanwalt Dr. Volker Hampel für seine intensive und erfolgreiche Unterstützung bei dem oben beschriebenen Verfahren.
Jeder Bürger und jede Bürgerin von Schnabelwaid muss sich ich im Klaren sein:
Bei der Planung der Windräder im Kitschenrain hat die Gemeinde immer nur die Befragung der Bevölkerung in Aussicht gestellt. Dazu ist sie während des Planfeststellungsverfahren per Gesetz zweimal verpflichtet. Entscheiden kann die Bevölkerung bei diesen Befragungen nichts.
Es ist allein der BIZEK zu verdanken, dass die Bevölkerung über die Windräder entscheiden kann.
Die BIZEK besteht nicht aus einigen wenigen Personen, sondern aus dem Großteil der Bevölkerung von Schnabelwaid. Die BIZEK lügt nicht.
In der Informationsschrift der Gemeinde vom Februar 2022 wurde die BIZEK wiederholt als Lügner beschimpft. Das spiegelte sich auch bei vielen öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde wieder. Damit muss jetzt endgültig Schluss sein. Diese Kampagne hat dazu geführt, dass den Vertretern der BIZEK mitunter Bosheit und Hass entgegenschlägt. Nach dieser Gerichtsverhandlung ist es nur vernünftig, dass Bürgermeister und Gemeinderat zu einer sachlichen Diskussion zurückkehren. Die BIZEK ist überzeugt, dass dann wieder eine Gemeinschaft im Ort entsteht.
Nachtrag
Es gibt Mitmenschen von denen kann man viel lernen, wenn man mit ihnen sachlich aus unterschiedlichen Standpunkten heraus „streitet“. Es gibt aber auch Personen, die persönlich, in schriftlicher Form und in der Regel anonym Vertreter der BIZEK angreifen. Das wollen wir nicht. Es wurde bereits von unserer Seite in solchen Fällen Anzeige gegen Unbekannt erstattet. |
Lesen Sie das Protokoll der mündlichen Verhandlung
Sie können im nächsten Absatz den Text des Protokolls der mündlichen Verhandlung vom 16. Februar 2023 vor dem Verwaltungsgericht lesen und als pdf-Datei herunterladen.



Wir fordern mit vielen guten Argumenten
Keine Windräder in den Wald des Kitschenrain.