Die BIZEK ist der Meinung, dass die Entscheidung, Windräder im Wald am Kitschenrain abzulehnen, für alle Bürgerinnen und Bürger von enormer Wichtigkeit ist.
Die direkte Demokratie im bayerischen Kommunalrecht gibt den Bürgerinnen und Bürgern seit 1995 ein starkes Gewicht, bei kommunalen Entscheidungen mitzuwirken. Ein Mittel dazu ist der Bürgerentscheid.
Wie lautet die Forderung der BIZEK?
Eine Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren ist hier abgedruckt:

Der Wald im Kitschenrain braucht Dich!
Bei der schriftlichen, geheimen Wahl des Bürgerentscheids genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Entscheidung ist aber nur dann gültig, wenn die Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. In Schnabelwaid sind das 154 Personen. Es kommt also auf jede Stimme an.
Wie funktioniert ein Bürgerentscheid?
Der Antrag auf einen Bürgerentscheid wird schriftlich an den 1. Bürgermeister der Gemeinde gestellt. Der Gemeinderat entscheidet per Beschluss, ob der Bürgerentscheid zulässig ist. Er wird von der Gemeinde an einem Sonntag in schriftlicher, geheimer Wahl durchgeführt. Briefwahl muss ermöglicht werden. Die Details der Durchführung werden von der Gemeinde per Beschluss bzw. Satzung festgelegt.
Wie beantragt man einen Bürgerentscheid?
Mit dem Antrag auf Bürgerentscheid muss ein erfolgreiches Bürgerbegehren vorgelegt werden. Ein Bürgerbegehren besteht aus einer Unterschriftenliste, die bestimmte Eigenschaften erfüllen muss. Unterschreiben in Schnabelwaid 10 % der Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (77 Personen) die Forderung der BIZEK, ist das Bürgerbegehren erfolgreich.
Die Mitwirkenden der BIZEK werden also erneut im Gemeindegebiet Schnabelwaid mit einer Unterschriftensammlung und der entsprechenden Fragestellung herumgehen, um den Bau der Windräder im Kitschenrainer Wald zu verhindern.
Was ist ein Ratsbegehren?
Unabhängig vom Vorgehen der BIZEK kann der Gemeinderat mit einfacher Mehrheit die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließen. In diesem Fall formuliert der Bürgermeister die Fragestellung. Es ist natürlich vernünftig, von sich aus auf die Bürgerinnen und Bürger zuzugehen. Niemand kann es wollen, dass ein Gemeinderat von seinen Bürgerinnen und Bürgern durch einen Bürgerentscheid überstimmen wird.
Wozu der ganze Aufwand?
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. Politisch ist so eine Entscheidung jedoch nicht zu überbieten.