Was ist bis jetzt geschehen?
Windräder können zurzeit nur innerhalb von Vorranggebieten für Windenergie gebaut werden.
Aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2022:
„Der Markt Schnabelwaid beantragt bei der Regierung von Oberfranken und beim Regionalen Planungsverband die Ausweisung eines Vorranggebiets für Windenergie im Regionalplan Oberfranken-Ost im Schnabelwaider Kitschenrain.“
Dieser Antrag wurde gestellt, obwohl seit zehn Jahren ein Ratsbegehren in der Gemeinde eine andere Meinung der Bürger ausweist. In diesem Ratsbegehren haben über 82 % der Bürgerinnen und Bürger gegen den Bau von Windrädern in Kitschenrain gestimmt. Der Bürgermeister will aber seit 10 Jahren, das gibt es selbst zu, Windräder im Wald des Kitschenrain haben. Kein Wunder, dass bei den Zuhörern der Gemeinderatssitzung Unruhe entsteht. Wie kann man stumme Ratsmitglieder zu einer Stellungnahme bewegen? Doch wohl, indem man aus dem Publikum Zwischenfragen stellt. Der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters Hans-Walter Hofmann wurde ohne eine einzige Wortmeldung der Gemeinderäte einstimmig angenommen. Der Bürgermeister ging auf diese Missachtung des Bürgerwillens (82 %) mit keiner Silbe ein. Vielmehr wies er zwei Zuschauer aus der Sitzung und holte sich uniformierte Polizeibeamte in den Sitzungssaal.
Am 01.02.2023 trat das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung in Kraft. Es schreibt vor, Flächen für die Windkraft auszuweisen. Die Regierung von Oberfranken muss dieses Gesetz umsetzen.
Am 10.10.2023 nahm der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost das von der Gemeinde vorgeschlagenen Vorranggebiet in seinen Flächenkatalog für mögliche Vorranggebiete für Windräder auf. Die Regierung von Oberfranken ist Teil des Regionalen Planungsverbandes. Bevor ein Gebiet vom Planungsverband aber zum Vorranggebiet erklärt wird, muss es auf seine Eignung geprüft werden.
Am 17.06.2024 wurden die Ergebnisse der Eignungsprüfung öffentlich ausgelegt. Die Bürger werden bis zum 26.07.2024 um Stellungnahme gebeten. Ist diese Bürgerbeteiligung abgeschlossen, werden Vorranggebiete beschlossen.
Bis heute (01.07.2024) wurde über diese Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung niemand in der Gemeinde Schnabelwaid informieren. In Gegensatz zu anderen Gemeinden und zu wiederholten Versprechungen unseres Bürgermeisters wurde der Termin für die Bürgerbeteiligung weder in einer Gemeinderatssitzung noch in einem Journal noch auf der Website der Gemeinde bekannt gegeben. Die BIZEK hat die Gemeinde dazu aktuell telefonisch kontaktiert.
NEHMEN SIE UNBEDINGT STELLUNG ZUM VORRANGGEBIET FÜR WINDRÄDER IM WALD DES KITSCHENRAIN! Argumentieren Sie zusammen mit der BIZEK gegen die Windräder im Wald des Kitschenrain.
Wie geht das mit der Bürgerbeteiligung?
Eine persönliche Stellungnahme zum Windradbau im Wald des Kitschenrain ist nur im Zeitraum vom 17. Juni 2024 bis einschließlich 26. Juli 2024 möglich. Jeder der beim Planungsverband etwas vorbringen will, kann auf den Link Stellungnahmen klicken. Er wird dann mit der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken Ost verbunden und dort mit der Eingabeseite für die Bürgerbeteiligung. Hier gibt er seine Personalien an, schreibt seinen Text und läd ihn zur Regierung hoch.
Man kann natürlich seine Einwände auch auf Papier formulieren und an die Geschäftsstelle des Planungsverbandes Oberfranken Ost im Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof per Post schicken.
Wie sehen die Ergebnisse der Prüfung für den Kitschenrain aus?
Die Ergebnisse sind auf der Homepage des Reginalen Planungsverbandes Oberfranken Ost veröffentlicht unter:
planungsverband-oberfranken-ost.de/beteiligungsverfahren-windenergie/
Wenn Sie diese Seite öffnen, erhalten Sie sehr viele Informationen. Wir raten dazu, die „Beteiligungsunterlagen“ zu suchen. Hier ist der Link Umweltbericht zu den Gebieten (Seiten 10 und 11) und der Link Datenblätter der Gebiete (Seiten 55 bis 60) am interessantesten. Dort finden Sie die Daten zum Standort VRG Wind: 5256, SchnabelwaidSüdost.
Wie sag ich es meiner Regierung von Oberfranken?
Wir haben einige Anregungen für eine Stellungnahme gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken Ost und damit der Regierung von Oberfranken zusammengestellt.
Schnabelwaider Bürger (Juni 2024):
Ich habe bei dem Bürgerentscheid nicht gegen die Windräder gestimmt. Durch den nachträglichen Zubau von Windrädern und weitere Zugeständnisse an die Windradindustrie, die absehbar sind, fürchte ich um den Wert meines Immobilienbesitzes in Schnabelwaid. Diese Änderungen wurden nach meiner Stimmabgabe beim Schnabelwaider Bürgerentscheid vorgenommen. Sie stehen in krassem Gegensatz zu Versprechungen, die uns unser Bürgermeister vor dem Bürgerentscheid gegeben hat. Ich lehne daher diese Änderungen beim Bau von Windkraftanlagen im Wald des Kitschenrain ab.
Schnabelwaider Bürger (Juni 2024):
Der Wald des Kitschenrain ist das Aushängeschild von Schnabelwaid. Dieses schöne zusammenhängende und gepflegte Waldgebiet ist weit bekannt. Es muss für die Besucher auch in Zukunft eine Oase der Erholung bleiben. Nicht nur für die Menschen ist es besonders wertvoll, auch die Tiere und Pflanzen brauchen diese natürlich belassene Kulturlandschaft. Jetzt soll sie durch 11 Windräder verbaut werden. Ich bin nicht gegen Windräder. Aber muss man so ein Waldgebiet zerstören? Bauen Sie Windräder auf kahle Hügel und nicht in einen solch wertvollen und nachhaltig gepflegten Wald.
Berlin, Juni 2024: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Waldflächen bieten als komplexe Ökosysteme Lebensraum für verschiedene – auch bedrohte – Arten, sind als CO2Speicher klimaschutzrelevant und bilden in vielfacher Hinsicht das Rückgrat zur Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit im Landschaftshaushalt. Zusätzlich dienen sie den Menschen als Erholungsräume. Daher sind die Auswirkungen von Windenergieanlagen im Wald oft deutlich komplexer, als auf Ackerstandorten.
Berlin, Juni 2024: Bundesamt für Naturschutz
… ist zu klären, ob und inwieweit mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen im Wald gegen das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG), das Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) sowie das Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1. Nr. 3 BNatSchG) verstoßen werden könnte. Von besonderer Bedeutung sind hier Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, die dazu dienen, Verbotstatbestände abzuwenden. …
Für den Bau und die Erschließung der Windparks sind Rodungsarbeiten notwendig. Dabei könnten wichtige Quartiere unter anderem von Spechten, Eulen, Fledermäusen zerstört oder die Tiere während ihrer Ruhe und Aufzuchtphase getötet werden. Beim Betrieb der Anlagen besteht die Gefahr, dass Arten, die den Luftraum über den Baumkronen nutzen, von den Rotoren tödlich erfasst oder verletzt werden.
Berlin, Juni 2024: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Im Wald werden die Folgen der Klimakrise zunehmend sichtbar: Dürre, Hitze und Insektenbefall haben die Wälder in den letzten Jahren vieler Orts sichtbar geschwächt. Gleichzeitig sind Wälder unverzichtbar für das Erreichen unserer Klima- und Biodiversitätsziele. Die Waldbewirtschaftung spielt eine entscheidende Rolle, die Wälder in Deutschland so weiter zu entwickeln, dass sie gegen die Folgen des Klimawandels gewappnet und die für die Gesellschaft so lebenswichtigen Ökosystemleistungen bereitstellen können.
Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Über die Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung von Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) fördern Bund und Länder Investitionen in den Baumartenwechsel (Waldumbau) und die Wiederbewaldung von Schadflächen. Der Weg hin zu klimaresilienten Wäldern, die dauerhaft ihre Ökosystemleistungen erbringen können, ist damit aber nicht zu Ende. Deshalb unterstützt der Bund jetzt auch zusätzliche Anstrengungen für mehr Klimaschutz und Biodiversitätsleistungen in bestehenden Wäldern. Ziel ist der Erhalt und die Entwicklung resilienter, anpassungsfähiger und produktiver Wälder über die „Initialzündung“ des Baumartenwechsels hinaus.
Sie sehen wir sind nicht allein, wenn wir unseren Wald vor der Windkraftindustrie schützen wollen. Bringen Sie Ihre ganz persönlichen Ängste und Bedenken zu Papier. Es ist wichtig, dass die Regierung von Oberfranken erfährt, was wir denken. Jetzt haben wir die Gelegenheit, nicht nur zu schimpfen, sondern tätig zu werden.
Hier einige Beteiligungsunterlagen für Schnabelwaid
Oben konnte man über die hinterlegten Links die Seite „Beteiligungsverfahren-Windenergie“ des Planungsverbandes Oberfranken Ost öffnen. Aus dieser Seite haben wir drei für Schnabelwaid relevante Dateien hier in unseren Block geladen. Wichtige Abschnitte daraus sind gekennzeichnet.
Aus dem Umweltbericht
Aus-dem-UmeltberichtAus den Datenblättern
Aus-den-DatenblaetternTekturkarte von Schnabelwaid
Tekturkarte_Schnabelwaid
Keine Windräder in den Wald des Kitschenrain!