Die BIZEK informiert

Ein Erfolg der BIZEK! 

Was ist der Unterschied zwischen einer Bürgerbefragung und einem Bürgerentscheid?

Die Gemeinde hat immer wieder Bürgerbefragungen zum Thema Windkraft versprochen. Sie ist nämlich als Planungsbehörde nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB verpflichtet, den Vorentwurf des Bebauungsplanes und später noch einmal den konkretisierten Bebauungsplanentwurf der Bevölkerung vorzulegen. Hier hat jeder Bürger die Möglichkeit, schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Jedoch hat diese Befragung keinen zwingenden Einfluss auf die Entscheidung der Gemeinde.

Die BIZEK will einen Bürgerentscheid. Bei einem Bürgerentscheid wird die Entscheidung einer wichtigen Gemeindeangelegenheit durch die Bürgerinnen und Bürger festgelegt. Die BIZEK hat einen solchen Bürgerentscheid bei der Gemeinde beantragt. Sie hat in diesem Fall die entsprechende Frage gestellt, über die entschieden werden sollte. Der Antrag der BIZEK auf einen Bürgerentscheid wurde vom Bürgermeister abgelehnt.

Ein Ratsbegehren, das mit einem Bürgerentscheid gleichwertig ist, wird vom Gemeinderat bzw. dem Bürgermeister angestrengt. Bei einem Ratsbegehren stellt der Bürgermeister die Frage, über die abgestimmt wird. In beiden Fällen hat der Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Entscheidung mitzubestimmen.

Sollte ein Ratsbegehren in Bezug auf die Windenergie in Schnabelwaid durchgeführt werden, ist das das Verdienst der BIZEK, denn die BIZEK wollte von Anfang an eine Abstimmung, an der die Bürger sich aktiv beteiligen und mitentscheiden können – darauf sind wir stolz!  


Für die Gemeinde ist es ein Leichtes, unser eigenes Wasser aus dem Kitschenrain für immer zu schützen.

Die BIZEK hat dazu zwei Vorschläge gemacht.

Der erste Vorschlag erfolgte am 05.05.2022. In der Gemeinderatssitzung wurde von der BIZEK angeregt, neue Quellen im Kitschenrain zur Entlastung der jetzigen Quelle zu erschließen. Dieser Vorschlag ist ohne weiters umsetzbar. Man erkennt dies aus der unten gezeigten geologischen Karte des Kitschenrain. Sie ist entnommen aus den Erlanger Geologischen Abhandlungen, Heft 1, Geologie des Kitschenrains von Hans Steinlein, Erlangen 1952. Sie wurde von der BIZEK aktuell ergänzt.

Die auslaufenden Sandsteinschichten sind deutlich gepunktet bzw. schraffiert zu erkennen. Am unteren Rand einer solchen Schicht liegt unsere Quelle. Das Wasser tritt deswegen hier aus, weil unter der wasserdurchlässigen Sandsteinschicht eine wasserundurchlässige Tonschicht ansteht. Diese Tonschicht ist nur wenige Meter stark. Sie ist jedoch großflächig unter der Sandsteinschicht im Kitschenrain zu finden. Bewegt man sich von unserer Quelle den unteren Rand der gezeichneten Sandsteinschicht entlang, sind aus diesem Grund dort zwangsläufig weitere Möglichkeiten zur Trinkwassergewinnung zu erwarten. In die Wasserschutzzonen dieser möglichen Quellen baut auch in 100 Jahren niemand ein Windrad. Ohne über einen Kostenplan nachzudenken, wurde dieser Vorschlag von der Gemeinde sofort abgelehnt.

Die BIZEK legte einen zweiten Vorschlag für den Schutz unseres Wassers im Kitschenrain vor. Sie fordert von der Gemeinde, sich umgehend mit dieser Schutzmaßnahme auseinanderzusetzen und ein Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet für die öffentliche Wasserversorgung im Kitschenrain bei der Regierung zu beantragen. In solche Schutzgebiete für die Wasserversorgung kann auch niemand ein Windrad stellen. Ob das möglich ist, haben wir bereits bei der Regierung nachgefragt. Am 5. Mai 2022 hat die Gemeinde jedoch schon ein Vorranggebiet für Windräder im Wald des Kitschenrain beantragt. Jetzt muss sie Farbe bekennen.

Wie reagiert die Gemeinde auf unsere Forderungen? Daraus kann sich jeder seinen eigenen Reim auf die seit Langem offene Frage machen:

Will die Gemeinde Windräder im Kitschenrain oder eigenes Wasser aus dem Kitschenrain?


Dieser Absatz ist nachträglich eingefügt worden.

Der Gemeinderat hat am 09.02.2023 einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde der Errichtung von Windrädern durch die Firma Uhl im Kitschenrain ausdrücklich zustimmt.

In dem Beschlusstext wird darauf hingewiesen, dass ein anstehender Bürgerentscheid über die Zulassung des Bauvorhabens entscheidet.



Was bedeutet es, wenn der Bau eines Windrades zu einem „Privilegierten Vorhaben“ im Außenbereich erklärt wird?

  • Der Planungsverband Oberfranken-Ost kann dann nicht mehr Windenergieanlagen in Vorranggebiete bündeln.
  • Die Gemeinde erhält nach wie vor 0,2 ct pro kWh für Photovoltaik- und Windenergie. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz gilt weiter.
  • Das Bayerisches Immissionsschutzgesetz greift nach wie vor. Die Reglementierungen von Lärm, Licht, nicht sichtbare Strahlung zur Erfassung von Flugobjekten ohne Transponder, Ausgasungen von großen Batteriespeichern usw. bleiben.
  • Zusätzlich werden die landesspezifischen Abstandsregeln für Windräder von der Bundesregierung in allen Bundesländern vereinheitlicht.
  • Die Bayerischen Staatsforsten werden mit der Firma Uhl einen Standortsicherungsvertag abschließen (Stand 02.2023).  Dann kann in den nächsten Jahren niemand anderes als die Firma Uhl Windräder in den Kitschenrain bauen. Das vorhergesagte Chaos durch Windradfirmen im Kitschenrain kann also nicht stattfinden.


Wir fordern mit vielen guten Argumenten

Keine Windräder in den Wald des Kitschenrain.


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