Es ist wohl bei jedem Bürgerbegehren so, dass die Meinungen der Antragsteller und des Bürgermeisters auseinander gehen.
Auch bei unserem Bürgerbegehren sind die Meinungen zur Gefährdung der Wasserversorgung der Gemeinde und zur Planung der Gemeinde zur Genehmigung von Windrädern zwischen der BIZEK und unserem Bürgermeister Hans-Walther Hofmann unterschiedlich.
Wir stellen uns die Frage: Kann es in Bayern überhaupt ein Bürgerbegehren geben, wenn unterschiedliche Meinungen dazu führen, dass das Bürgerbegehren abgelehnt werden kann? Wenn man einer Meinung ist, braucht man doch überhaupt kein Bürgerbegehren.
Formal hat das Landratsamt Bayreuth und die Verwaltungsgemeinschaft Creußen das Bürgerbegehren der BIZEK für zulässig erklärt.
Was bleibt, sind verschiedene Ansichten zu den von der BIZEK formulierten Begründungen des Bürgerbegehrens.
(Überschrift, leer, d1e4dd)
Betrachten wir die Kritikpunkte des Bürgermeisters bei seiner Ablehnung des Bürgerbegehrens.
Von sechs Begründungen der BIZEK auf der Unterschriftenliste wählt er zwei aus. Alle anderen Begründungen erwähnt er mit keinem Wort. Wir stellen unsere Begründung und die jeweilige Kritik des Bürgermeisters gegenüber.
1. Die Wasserversorgung der Gemeinde Schnabelwaid
Die BIZEK schreibt auf ihrer Unterschriftenliste:
Durch den Bau von 10 Windkraftanlagen ist die Wasserversorgung der Gemeinde Schnabelwaid und die Biodiversität des Kitschenrain gefährdet. (Entnommen aus der Unterschriftenliste der BIZEK zum Bürgerbegehren vom 26.10.2021)
Eine Begründung ist aus Platzmangel nicht vorgesehen
Der Bürgermeister schreibt in seiner vierseitigen Ablehnung ohne jegliche Begründung:
Die Trinkwasserversorgung von Schnabelwaid wird in keiner Weise durch den Bau von Windkraftanlagen beeinträchtigt. (Entnommen aus dem Ablehnungsbescheid des Bürgermeisters vom 01.12.2021)
2. Die Planung der Gemeinde, über eine Bauleitplanung Windräder im Wald des Kitschenrain zu ermöglichen
Die BIZEK schreibt auf ihrer Unterschriftenliste:
Der Gemeinderat von Schnabelwaid plant über die Firma Uhl Windkraft, Ellwangen, 10 Windkraftanlagen im Waldgebiet des Schnabelwaider Kitschenrain. (Entnommen aus der Unterschriftenliste der BIZEK zum Bürgerbegehren vom 26.10.2021)
Der Bürgermeister schreibt in seiner Ablehnung:
Im Übrigen ist die Firma Uhl Windkraft an die Marktgemeinde Schnabelwaid mit einer reinen Absichtserklärung für den Bau von Windkraftanlagen herangetreten. Die Planungsabsicht kam somit nicht von der Marktgemeinde Schnabelwaid, sondern von der Firma Uhl Windkraft. Diese Planungsabsicht ist bisher auch noch nicht konkret, da erst die landesplanerischen Voraussetzungen hierfür geschaffen und die Marktgemeinde Schnabelwaid die entsprechende Bauleitplanung durchführen müsste. (Entnommen aus dem Ablehnungsbescheid des Bürgermeisters vom 01.12.2021)
Diese Aussage steht im Widerspruch dazu, dass am 04.11.2021 Bürgermeister Hofmann die Überarbeitung des Flächennutzungsplans als Tagesordnungspunkt 117 dem Gemeinderat Schnabelwaid vorgelegt hat. Im Protokoll dieser Sitzung steht: „Der Marktgemeinderat beschließt für das gesamte Gemeindegebiet die Überarbeitung des Flächennutzungsplans des Marktes Schnabelwaid mit Integrierung eines Landschaftsplans.“
Aufgabe der Bauleitplanung einer Gemeinde ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Hier wird u. a. festgelegt, wo Windräder stehen dürfen. Bauleitpläne sind nach § 1 Abs. 2 BauGB Flächennutzungspläne (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan). Der Verfasser dieses Blogs kann als Zuhörer in dieser Gemeinderatssitzung bestätigen, dass während der Diskussion vom Bürgermeistertisch wiederholt die Aussage kam, dass die Gemeinde diesen Plan auch benötigt, „um Energiegewinnungsflächen ausweisen zu können“. Allein mit den Stimmen der CSU hat der Gemeinderat das Vorhaben mit 4 zu 3 Stimmen beschlossen. Die Planung, Energiegewinnungsflächen auszuweisen, läuft also bereits.
(Überschrift, leer, d1e4dd)
Fazit:
Die BIZEK sieht zwei unterschiedliche Meinungen zu zwei von sechs Begründungspunkten unseres Antrags. Das ist doch wohl das Normalste von der Welt. Einen Grund, deshalb das Bürgerbegehren abzulehnen, erkennen wir nicht.
Erschwerend kommt hinzu: Der Bürgermeister behauptet, er plant nicht. Dabei „übersieht“ er offensichtlich den von ihm vor einiger Zeit eingebrachten Beschluss des Gemeinderates, eine Überarbeitung des Flächennutzungsplans vorzunehmen. Seine Planungen schreiten also bereits fort. Gemäß diesem Beschluss beauftragt der Bürgermeister mit seinen Vorgaben eine externe Firma, den Flächennutzungsplan für Schnabelwaid zu überarbeiten. Naiv zu glauben, dass der Bürgermeister nicht schon hier die Pflöcke für ein „Sondergebiet Windenergienutzung“ einschlägt. Beim nächsten Schritt, dem Bebauungsplan „bleibt dem Gemeinderat dann gar nichts mehr anderes übrig“ als diese Nutzung im Wald des Kitschenrain zu beschließen.
Auch die Meinung des Bürgermeisters zur Wasserversorgung aus dem Kitschenrain steht auf tönernen Füßen. Hat er doch noch vor Jahren in einem Schreiben an die Regierung eindringlich davor gewarnt, dass die Versorgung aus dem Kitschenrain durch den Bau der Windräder gefährdet ist. Warum er seine Meinung plötzlich um 180 Grad ändert, verschweigt er uns. Der Kitschenrain bzw. die Windräder haben sich jedenfalls nicht geändert.
Diese Ungerechtigkeiten schreien zum Himmel!
(Überschrift, leer, d1e4dd)
Wenn wir unser Bürgerbegehren nicht durchsetzen, werden wir es erleben:
Der Bürgermeister stößt durch seinen Antrag vom 04. November 2021 eine Bauleitplanung an. Am Ende dieser Planung wird ein „Sondergebiet Windenergienutzung“ im Kitschenrain ausgewiesen werden und die Firma Uhl hat dann das Recht, dort zu bauen.
Wir müssen daher tätig werden und das Vorgehen des Bürgermeisters vom Verwaltungsgericht korrigieren lassen.
(Überschrift, leer, d1e4dd)
Im Beitrag „Die Taktik unseres Bürgermeisters“ zeigen wir: Es gibt keine andere Möglichkeit als einen erfolgreichen Bürgerentscheid, wenn wir unser Ziel erreichen wollen.