Was ist denn jetzt schon wieder los?
Die BIZEK hat am 26.10.2021 zwanzig Unterschriftenlisten beim Bürgermeister abgegeben. Die Frage zu unserem Antrag auf einen Bürgerentscheid lautete: „Sind Sie gegen den Bau von Windkraftanlagen in den Wald vom Kitschenrain?“. Eine leere Unterschriftenliste ist auf dieser Website der BIZEK im Beitrag „Der Wald im Kitschenrain braucht Dich“ im Original abgedruckt.
Am 25.11.2021 hat der Gemeinderat dieses Bürgerbegehren mit großer Mehrheit abgelehnt. Ein Bürgerentscheid wurde dadurch verhindert.
Die Begründung der Ablehnung im Original
ablehnungsbescheid-buergerbegehren-01122021Manche Browser zeigen das Schreiben im obigen Fenster nicht an. Sie können sich dann das Ablehnungsschreiben des Bürgermeisters in originaler Form als pdf-Datei „Ablehnungsbescheid_Bürgerbegehren20211201.pdf“ auf Ihr Handy, Tablet oder Ihren PC herunterladen. Klicken Sie dazu auf die unten angezeigte Schaltfläche. In den meisten Fällen öffnet sich nach kurzer Zeit ein Fenster, in dem Sie gefragt werden, mit welcher Software Sie die Datei öffnen und lesen wollen.
Die Begründung der Ablehnung in Kurzform
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Bescheid:
1. Das am 26.10.2021 eingereichte Bürgerbegehren „Windkraftanlagen im Kitschenrain“ wird als unzulässig zurückgewiesen.
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Gründe:
I.
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Die nach Art. 18a Abs. 6 GO erforderlichen 78 Unterschriften wurden demnach mit 175 geprüften Eintragungen erreicht.
Am 25.11.2021 entschied der Marktgemeinderat Schnabelwaid mehrheitlich, dass das Bürgerbegehren wegen falscher Tatsachenbehauptung in der Begründung unzulässig ist. Diese wird als wesentlich für die Eintragung in Unterschriftenliste angesehen.
II.
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ln der Begründung des Bürgerbegehrens wird ausgeführt, dass durch den Bau von 10 Windkraftanlagen die Wasserversorgung der Marktgemeinde Schnabelwaid und die Biodiversität des Kitschrains gefährdet ist. Des Weiteren wird angeführt, dass die Marktgemeinde Schnabelwaid die Planung der Windkraftanlagen über die Firma Uhl Windkraft, Ellwangen, durchführt. ln beiden Fällen werden falsche Tatsachenbehauptungen zu Grunde gelegt. Die Trinkwasserversorgung von Schnabelwaid wird in keiner Weise durch den Bau von Windkraftanlagen beeinträchtigt. Es wird hier vielmehr das seit Jahren in Schnabelwaid schwelende Reizthema „Wasserversorgung“ mit dem Bau von Windkraftanlagen verknüpft und damit die Bürger zur Unterschrift im Rahmen des Bürgerbegehrens verleitet. Dabei wird eine Behauptung (Gefährdung der Wasserversorgung) ohne jeglichen Beweis aufgestellt.
Im Übrigen ist die Firma Uhl Windkraft an die Marktgemeinde Schnabelwaid mit einer reinen Absichtserklärung für den Bau von Windkraftanlagen herangetreten. Die Planungsabsicht kam somit nicht von der Marktgemeinde Schnabelwaid, sondern von der Firma Uhl Windkraft. Diese Planungsabsicht ist bisher auch noch nicht konkret, da erst die Iandesplanerischen Voraussetzungen hierfür geschaffen und die Marktgemeinde Schnabelwaid die entsprechende Bauleitplanung durchführen müsste.
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Hofmann
1. Bürgermeister