Der Deal: Geld für Gesundheit

Der Bayerische Landtag hat die 10 H-Regelung zur „Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ beschlossen (Art. 82 Abs. 1 Bayerische Bauordnung – BayBO). Windräder dürfen nur gebaut werden, wenn der Abstand zum nächsten Wohngebäude die zehnfache Höhe eines Windrades beträgt. Trotz dieser Regelung möchte die Firma Uhl 10 Windräder mit der Höhe 250 m in den Kitschenrain bauen. Das widerspricht aber einem Mindestabstand von 2500 m zu den nächsten Wohngebäuden. Das erste Gebäude aus Schnabelwaid steht 1814 Meter, das von Schönfeld 1763 Meter und das von Preunersfeld 1026 Meter entfernt. Die Vorgaben der Landesregierung zur „Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ werden also überall missachtet.

Am 19.08.2021 wollte Bürgermeister Hofmann einen Antrag zur Abstimmung bringen, der sich hinter die Pläne der Firma Uhl stellt. Er unterstützt also, dass für viele Mitbürger unserer Gemeinde diese „Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ nicht mehr gelten soll. Der Bürgermeister zielt dabei auf ein Hintertürchen in der Bayerischen Bauordnung ab. Eine Gemeinde kann durch einen passenden Flächennutzungsplan Flächen für den Bau von Windkraftanlagen nach eigenen Regeln ausweisen.

Unvorstellbar – warum macht ein Bürgermeister so etwas? Warum setzt Bürgermeister Hofmann die Gesundheit seiner Mitbürger aufs Spiel? Die Antwort ist ganz einfach. Nach der Regelung des EEG 2021 dürfen bei Windenergieanlagen an Land den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge angeboten werden. Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Ob und in welcher Höhe sie das auch wirklich erhalten, steht hier nicht.

Nur mit der Zustimmung des Gemeinderats zum geplanten Windpark, kann die 10-Regel gebrochen werden. Es liegt zwingend am Gemeinderat zu entscheiden, ob die Fa. Uhl die 10 Windräder in unseren Wald bauen kann. Das ist das Druckmittel, das die Gemeinde bei diesem Deal besitzt. Diese Machtposition, Geld fordern zu können, macht offensichtlich blind. Ist das unseren Gemeindepolitikern wirklich so zu Kopf gestiegen, dass sie ganz vergessen, dass dadurch die Gesundheit von Menschen, die Qualität unseres Wassers und die Wirksamkeit eines intakten Waldes, der zum Einbremsen des Klimawandels notwendig ist, aufs Spiel gesetzt wird? In welcher Welt leben wir, in der Geld von Politikern höher angesetzt wird, als die Gesundheit ihrer Bevölkerung?

Obwohl Bürgermeister Hofmann auf der Sitzung am 19.08.2021 ernsthaft hochgerechnet hat, was durch dieses gesundheits- und klimaschädigende Verhalten in einem Vierteljahrhundert (!) für die Gemeinde im Idealfall zusammenkommen könnte, haben zwei Gemeinderäte Bedenken geäußert. Der Beschluss wurde daraufhin verschoben. Es ist aber zu erwarten, dass dieser Deal von Bürgermeister Hofmann wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Anmerkung zur 10 H-Regel:

Die 10 H-Regel ist keine Erfindung eines Ministers. Vielmehr wird sie seit Langem in der meteorologischen Messtechnik beachtet. Z. B. hat sich Professor Thomas Foken von der Uni-Bayreuth in seinem Buch „Angewandte Meteorologie Mikrometeorologische Methoden, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016, dritte Auflage“ mit Messungen in der Atmosphäre in Bodennähe befasst. Er stellt dort fest, dass Hindernisse meteorologische Messgeräte, insbesondere Windmessgeräte, beeinflussen. Wie weit muss man ein Messgerät von einem Hindernis entfernen, damit sich die Störungen des Hindernisses nicht mehr auf die Messung auswirken? Die Größe des Störbereichs wird z. B. auf Seite 108 seines Buches abgeschätzt.

In einem Bild der World Meteorological Organisation, Genf 1981, das dort abgedruckt ist, erstreckt sich der Störbereich eines Hindernisses der Höhe H über die Länge 20H nach dem Hindernis. Hier wird also der doppelte Wert beschrieben, den das Staatsministerium in seiner 10 H-Regel festgelegt hat.

Es steht natürlich jedem frei, naturwissenschaftliche Ergebnisse zu interpretieren, besonders dann, wenn er Sachkenntnis besitzt. Die BIZEK wünscht sich dabei aber ein Maß an Vorsicht, da es in unserem Fall nicht um die Störung von Messwerten geht, sondern um die Gesundheit von Menschen.

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